Erklärung zur Barrierfreiheit
Die Website und Anwendungen des WTL (Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land) sind frei zugänglich und barrierefrei gestaltet.
Im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) ist die obligatorische Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit verankert.
Mit der Erfüllung der Anforderungen des BITV 2.0 gilt ein Webauftritt als vollständig barrierefrei.
Auf den Webseiten der WTL ist eine weitgehende Integration des BITV 2.0 vorgenommen.
Stand der Umsetzungen
Folgende Funktionen werden aktuell über das Barrierefreiheit-Menü auf der linken Seite unterstützt:
✓ Text vergrößern: Mittels Schaltfläche, kann die Schrift/ Darstellung der Website vergrößert werden
✓ Graustufen: Hierüber kann die Website in schwarz-weiß dargestellt werden
✓ Kontraste: Der Benutzer hat hier die Möglichkeit, zwischen einem hohen Kontrast und dem negativen Kontrast zu wählen und an seine Bedürfnisse anzupassen
✓ Heller Hintergrund: Über diesen Punkt lässt sich der Hintergrund der Seite hell schalten
✓ Links unterstreichen: Über die Schaltfläche können sämtliche Verweise auf andere Stellen (Links) durch Unterstreichen hervorgehoben werden
✓ Lesbare Schriftart: Hiermit lässt sich die auf den Seiten der WTL verwendeten Schriftart in eine leichter lesbare Form umschalten
✓ Responsives Design: Der Inhalt der Webseite passt sich automatisch an die vorhandene Gerätegröße an
✓ Sämtliche Einstellungen lassen sich mittels Klick auf die Schaltfläche „Zurücksetzen“ ausschalten
✓ Über die „Sprache“-Schaltfläche im Kopf kann die Seite in verschiedene Sprachen übersetzt werden
✓ Der Inhalt ist gegliedert und logisch aufgebaut
Ombudsstelle
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen richtet gem. §§ 10 d, 10 e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und §§ 9 ff. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) die folgende Ombudsstelle ein:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf, ✉ ombudstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Anfertigung der Erklärung
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 13.09.2021 angefertigt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die letzte Überprüfung dieser Erklärung wurde am 13.09.2021 vorgenommen.
Rechtsgrundlage
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW
§ 10b: Erklärung zur Barrierefreiheit und elektronisches Kontaktformular
Rückmeldungen / Feedback zur Barrierfreiheit
Unser Bestreben ist, dass die Informationen auf dieser Website von allen Nutzern verstanden werden können, auch wenn er oder sie nicht mit einer bestimmten Thematik vertraut ist.
Um uns in dieser Hinsicht kontinuierlich zu verbessern, haben wir ein Formular eingerichtet, um Anregungen und Verbesserungsvorschläge entgegenzunehmen.
Nutzen Sie das Formular, wenn Sie glauben, dass Inhalte von uns unnötig kompliziert dargestellt werden.
Gerne leiten wir ihre Anliegen an die zuständige Stelle weiter.