Gewässerschutz | Land- & Wasserwirtschaft
12-Punkte-Programm NRW
Seit über 30 Jahren kooperieren Wasserversorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis mit landwirtschaftlichen Betrieben und Gärtnereien auf der Grundlage des 12-Punkte-Programms vom 27. Juni 1989, das von der Landesregierung mit den Landwirtschaftskammern und den nordrhein-westfälischen Verbänden der Land- und Wasserwirtschaft sowie des Gartenbaus vereinbart wurde. Das Programm wurde zuletzt in 2021 neu gefasst und an die sich geänderten Verhältnisse angepasst.
In diesem Programm sind Grundsätze einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Land- und Wasserwirtschaft in 12 Punkten zusammengefasst. Das 12-Punkte-Programm NRW dient als übergeordneter Rahmen für weitere Vereinbarungen auf Kreis- und örtlicher Ebene in den Wassereinzugsgebieten der Trinkwasserversorger in NRW.
12-Punkte-Programm NRW
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Kreisrahmenvereinbarung Kreis Steinfurt
Bereits zwei Monate nach der Veröffentlichung des ersten 12-Punkte-Programms NRW wurden die ersten Rahmenvereinbarungen auf Kreisebene abgeschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt 5 Jahre. Die Vereinbarungen wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach novelliert, letztmalig in 2021 für den Zeitraum von 2022 bis 2026.
Akteure sind die Kreisstelle Steinfurt der Landwirtschaftskammer NRW, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband Steinfurt, die örtlichen Kooperationen Landwirtschaft/Wasserwirtschaft sowie sechs Trinkwasserversorgungsunternehmen im Kreis Steinfurt, unter anderem auch der WTL.
Vorrangiges Ziel ist der Schutz des Grund- und Oberflächenwassers sowie Bodens vor stofflichen und hygienischen Belastungen. Weitere Ziele sind die Unterschreitung von Schwellenwerten und Umweltqualitätsnormen des Wasser- und Umweltrechts, die Reduktion von Nitrat- und Pflanzenschutzmittel-Einträgen in das Grund- und Oberflächenwasser sowie die Vermeidung des Eintrags wassergefährdender Stoffe in den Untergrund.
Über Handlungskonzepte verpflichten sich alle Kooperationsmitglieder zur aktiven Gewässerschutzarbeit. Dieses beinhaltet die Festlegung über das Fachrecht und die fachliche Praxis hinausgehende Maßnahmen und Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung. Die Inhalte der Kreisrahmenvereinbarung sind jederzeit flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen anpassbar.
In der Kreisrahmenvereinbarung ist Wasserschutzberatung der kooperierenden landwirtschaftlichen Betriebe zur bedarfs- und zeitgerechten Stickstoffdüngung geregelt. Es findet eine so genannte Grundberatung und in besonderen Problem- und Gefährdungsbereichen auch eine darüber hinaus gehende Spezialberatung statt.
An die Kreisrahmenvereinbarung ist eine Finanzierungsvereinbarung mit gleicher Vertragslaufzeit gekoppelt, in der die Finanzierung der Personal-, Sach-, und Nebenkosten für die Wasserschutzberatung der Landwirtschaftskammer geregelt ist. Nach einem festgelegten Kostenschlüssel finanzieren die beteiligten Trinkwasserversorger die Wasserschutzberatung.
Örtliche Kooperationen des WTL
Auch der WTL nutzt dieses übergeordnete Kooperationsmodell als Grundlage für die Gewässerschutzarbeit vor Ort. In den Wassereinzugsgebieten werden den landwirtschaftlichen Betrieben Gewässerschutzmaßnahmen angeboten, die die örtlichen Besonderheiten sowie die landwirtschaftliche Struktur und die hydrogeologischen Verhältnisse berücksichtigen.
Das Ziel dieses Kooperationsmodells ist es, sowohl den Belangen der Landwirtschaft als auch der Wasserwirtschaft gerecht zu werden. Es sollen Stoffeinträge aus der Landwirtschaft (Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmittel) minimiert bzw. reduziert werden, um so die Grundwasserqualität nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern.
So werden unter anderem durch vertragliche Bindung über möglichst lange Zeiträume von mehr als 10 Jahren Flächen in den Wasserschutzgebieten extensiv bewirtschaftet bzw. genutzt. Diese so genannten Verdünnungsflächen reduzieren die Nitrat- bzw. Stickstoffeinträge in das Grundwasser maßgeblich und tragen zur Konsolidierung bzw. bestenfalls zur Minimierung der Nitratkonzentrationen im Grundwasser bei.
Ebenso wichtig ist die permanente Wasserschutzberatung der kooperierenden Landwirtschaftsbetriebe durch die Landwirtschaftskammer Kreisstelle Steinfurt.
Wesentliche Entscheidungen und Festlegungen der Kooperationsarbeit vor Ort werden in den freiwilligen Kooperationsvereinen bzw. -zusammenschlüssen in jährlich stattfindenden Vorstandssitzungen und Mitgliederjahresversammlungen getroffen.
Kreisrahmenvereinbarung
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Es existieren folgende Kooperationsgebiete:
Kooperationen | WSG-Größen | Gründungsjahr | Anzahl Mitglieder |
Brochterbeck | 1.670 ha | 1994 | 75 |
Lengerich | 685 ha | 1996 | 17 |
Ibb-Dörenthe | 1.000 ha | 1998 | 38 |
Ibb-Lehen | 225 ha | 1998 | 8 |
Leng-Schollbor | 2.058 ha | 2018 | 15 |
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Ralf Steinbrink
Technischer Leiter Wasserwerke
✆ 05451 900-232
✉ rsteinbrink@wtl-wasser.de