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Grundwasserschutz

Deutsches Trinkwasser hat eine sehr hohe Qualität. Sprudelt es aus Ihrem Wasserhahn, können Sie und Ihre Familie es sorgenfrei trinken. Wasser ist eines der wertvollsten Lebensmittel, die der Mensch kennt.

Auch wenn die Erde zu 70 % mit Wasser bedeckt ist, können nur 0,6 % des gesamten Wasservorkommens für den Menschen als Süßwasser genutzt werden. Wasser ist für uns alle unverzichtbar. Diese geringen Ressourcen gilt es zu schützen und behutsam zu verwenden.

Der Schutz der Grundwasservorkommen ist ein geeignetes und bewährtes Mittel, unser Trink- und Nutzwasser sauber zu halten. Das schützt die Natur, unsere Gesundheit und letztendlich uns Menschen.

Alle schätzen unsere regional hochwertige Wasserqualität

In unserer Region nutzen landwirtschaftliche Betriebe das gleiche lokale Wasserreservoir für die Nahrungsmittelproduktion wie die Gemeinschaft aller Bürger*innen für das Trinkwasser. Eine hohe Trinkwasserqualität ist für alle Bürger*innen in unserem Versorgungsgebiet von unschätzbarem Wert.

Wie schützen wir präventiv unser Grundwasser?

In erster Linie sorgen wir dafür, dass das für die Trinkwasserversorgung genutzte Grund- und Oberflächenwasser so wenig wie möglich belastet wird. Hierzu arbeiten wir z.B. mit landwirtschaftlichen Betrieben in enger Kooperation zusammen, indem z.B. eine extensive Bodennutzung forciert wird und fachkompetente Wasserschutzberater eingesetzt werden (Infos unter „Gewässerschutz“).

Wir nutzen zudem Wasserqualitätsdaten und hydrogeologische Informationen in den Wassereinzugsgebieten, um Gewinnungsanlagen so zu planen, dass das gewonnene Grundwasser durch optimale Ausnutzung der Reinigungskräfte des Bodens bei der Entnahme bereits eine gute Wasserqualität aufweist.

Wir betreiben in unseren 5 Wassergewinnungsgebieten über 500 Grundwassermessstellen, so genannte den Brunnen vorgelagerte Pegel oder Kleinstbrunnen. Neben der Funktion zur Wasserstandermittlung werden einmal jährlich im Herbst Routineuntersuchungen der Grundwasserqualität in ausgewählten Pegeln durchgeführt, um die Wasserqualität auf dem Weg durch den Untergrund bis in die Entnahmebrunnen lückenlos zu kontrollieren. So können wir frühzeitig und präventiv Unregelmäßigkeiten und Veränderungen in der Wasserqualität erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.

In unseren Wasserwerken erfolgt die Aufbereitung des Rohwassers (Grundwasser) zu Trinkwasser, welches wir kontinuierlich mit einer hohen Qualität bereitstellen können. Schließlich handelt es sich um das Lebensmittel Nr. 1.

Wie schützen wir speziell die Wassereinzugsgebiete?

Um die Wassereinzugsgebiete zusätzlich vor Verunreinigungen und Belastungen zu schützen, stellen die zuständigen Behörden Trinkwassereinzugsgebiete unter besonderen Schutz und weisen daher Wasserschutzgebiete per Verordnung aus.  In diesen sind wassergefährdende Handlungen verboten oder müssen auf Antrag von der zuständigen Behörde (in unseren Gebieten ist der Kreis Steinfurt zuständig) meistens unter Auflagen genehmigt werden.

Wie können Sie präventiv das Grundwasser schützen?

Auch jede(r) Bürger*in kann einen wichtigen Betrag für eine sichere Trinkwasserversorgung leisten. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgeführt:

✓ Auf den Einsatz von chemischen Dünge- u. Spritzmitteln oder Streusalz verzichten
✓ Überdüngung von Boden und Pflanzen vermeiden.
✓ Mit Wasch- und Putzmitteln sparsam umgehen. Bitte verwenden Sie biologisch abbaubare Produkte.
✓ Medikamente oder chemische Substanzen nicht über die Toilette entsorgen.
✓ Autos nur in der Waschanlage waschen.
✓ Verwenden Sie wassersparende Armaturen und Geräte.
✓ Regionale und saisonale Lebensmittel verwenden.

Weitere Informationen



zum Gewässerschutz



zum Wasserkreislauf

Die „Schutzzone 1“ umfasst die unmittelbare Umgebung der Brunnen und der Grundwasseranreicherungsbecken. Außer zu betriebsnotwendigen Arbeiten, darf dieser Bereich nicht betreten werden. 

Die „Schutzzone 2“ umfasst den Bereich, von wo aus das Niederschlagswasser sowie Oberflächenwasser in Vorflutern und sonstigen Gewässern weniger als 50 Tage im Untergrund bis zur Entnahmestelle (Brunnen) verweilt.  Der ständige Aufenthalt von Menschen ist ebenso wenig erlaubt, wie das Bebauen, das Transportieren wassergefährdender Flüssigkeiten, das Parken von Kraftfahrzeugen oder das Zerstören der Bodendeckschichten. Unter anderem ist auch der Einsatz von Wirtschaftsdünger (Gülle, Festmist) aus bakteriologischen Gründen zur Sicherstellung der Keimfreiheit nicht gestattet. 

Die „Schutzzone 3“ umfasst das gesamte Wassereinzugsgebiet, in dem sich das Grundwasser vorwiegend aus Niederschlägen neu bildet und den Entnahmebrunnen über den Untergrund zuströmt. Auch für diese großflächige Schutzzone sind Sicherheitsvorkehrungen in Form von Genehmigungs- und Verbotstatbeständen notwendig, um mögliche Gefahren für das Trinkwasser auszuschließen. 

Das Ziel dieser Schutzzonen ist die langfristige Sicherung der Grundwasservorkommen im Tecklenburger Land, so dass Verunreinigungen durch Industrie, Verkehr oder unsachgemäßen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vorbeugend vermieden oder zumindest weitgehend minimiert werden.

Die Aktivitäten aller Beteiligten (z.B. Behörden, Landwirtschaftskammer und WTL) zum vorsorgenden Grundwasserschutz sind ein wichtiger Schritt für eine sichere, einwandfreie und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung.

Wasserschutzgebiete

Ihr Ansprechpartner

Oliver Harmann

✆ 05451 900-231
✉ oharmann@wtl-wasser.de

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Fax: 05451 900 – 201
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E-Mail: info@wtl-wasser.de
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  • Rechtzeitig vor den heißen Sommertagen wurde der Trinkwasserspender in Lotte installiert
  • SPD-Ortsverein Ibbenbüren besichtigt die Entnahmestation am Dortmund-Ems-Kanal
  • Umlegung der Hauptleitung am Aasee in Ibbenbüren

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  • Bekanntmachung des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land
    – Jahresabschluss 2023
  • Jahresabschluss 2023
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Baumaßnahmen

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  • Ibbenbüren, Wiesnerskamp
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